Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 01.11.2018

Allgemeines:

Die nachstehenden Regelungen gelten für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Untersuchungsleistungen sowie Schulungen und Workshops im Zusammenhang mit der Beratung der HRexcellent GmbH (im Folgenden: HRexcellent GmbH), soweit sich nicht aus dem Angebot der HRexcellent GmbH oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.

Aufträge der HRexcellent GmbH werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch nicht insoweit, als sie Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen, sofern und solange sie nicht schriftlich ausdrücklich anerkannt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Aufträge, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1. Leistungen von HRexcellent GmbH

  1. Gegenstand des Vertrages ist eine Beratung gemäß der schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Anwendung neuzeitlicher Kenntnisse und Erfahrungen durchgeführt wird. Die Tätigkeit und Dienstleistung der HRexcellent GmbH besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers.
  2. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der Umsetzung der von der HRexcellent GmbH empfohlenen Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn die HRexcellent GmbH die Umsetzung von Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet. Die Verantwortung liegt insofern ausschließlich bei dem Auftraggeber.
  3. Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen der HRexcellent GmbH erfolgen stets nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
  4. Die grobe Aufgabenstellung ist durch das Angebot der HRexcellent GmbH festgelegt.  Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Soweit die HRexcellent GmbH die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten in sonstiger eindeutiger Weise angezeigt hat, erfolgt eine Auftragserweiterung auch dadurch, dass der Auftraggeber in deren Kenntnis der Aufnahme der Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit nicht unverzüglich in eindeutiger Weise widersprochen hat.
  5. Die HRexcellent GmbH darf die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit – auch ohne gesonderte Vollständigkeitserklärung gem. Ziffer 2d – als vollständig und richtig bei der Auftragsausführung zugrunde legen. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsgemäßheit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist die HRexcellent GmbH nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von der HRexcellent GmbH Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben und Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.
  6. Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse der HRexcellent GmbH gegenüber Dritten -auch mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen – bedürfen der vorherigen Zustimmung von der HRexcellent GmbH und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Auftraggebers. Der Dritte wird hierdurch nicht in den etwaigen Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und der HRexcellent GmbH einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von der HRexcellent GmbH für den Auftraggeber trägt oder diese vollständig übernimmt.
  7. Die HRexcellent GmbH darf vertragliche Verpflichtungen nach freiem Ermessen durch fachkundige Dritte erfüllen lassen.
  8. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bei Auftragsausführung durch HRexcellent GmbH ist vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung ausgeschlossen.

2. Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit der HRexcellent GmbH nach Kräften zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind.
  2. Der Auftraggeber stellt der HRexcellent GmbH die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
  3. Sollte die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich sein, wird die HRexcellent GmbH dies frühzeitig anmelden. Falls die HRexcellent GmbH während der Ausführung der vertraglichen Leistungen durch ausbleibende Mitwirkung des Auftraggebers zeitlich behindert, oder ganz davon ausgeschlossen wird, kann die HRexcellent GmbH den Projektplan im Fall einer Kollision mit einem anderen Auftrag für die Leistungserbringung zu Lasten des Auftraggebers in dem unbedingt erforderlichen Umfange abändern. Der Projektplan wird unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen der HRexcellent GmbH und der berechtigten Interessen des Auftraggebers angepasst. Gesetzliche Kündigungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
  4. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt, weitergegeben oder verbreitet werden. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer alleiniger Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das für den Vertragszweck nur durch Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

3. Vergütung

  1. Für sämtliche Dienstleistungen, die einzeln nach Zeitaufwand zu verrechnen sind, gelten die aktuellen, allgemein gültigen Tagessätze. Die Tagessätze basieren auf einem 8-Stunden-Tag. Einzelne Stunden werden als Anteile eines Tages verrechnet. Für Arbeit an Wochenenden oder allgemeinen Feiertagen, die vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt und vom Auftragnehmer zugestimmt wurde, wird ein Zuschlag von 50 % berechnet.
  2. Schulungs- und Consulting-Tage, sowie Workshops vor Ort werden gemäß Kostenaufstellung maximal 8 Stunden pro Tag, abrechenbar zu je 4 Stunden, zzgl. Reisekosten und Reisezeiten berechnet.
  3. Reisekosten sind alle Mehraufwendungen, die durch die Dienstreise unmittelbar verursacht und wie sie von nach dem EStG und den zugehörigen Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen anerkannt werden. Dazu gehören die Fahrtkosten, der Verpflegungsmehraufwand, die Übernachtungskosten und die nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Nebenkosten, jeweils in der Höhe, wie sie in der jeweils aktuellen Fassung des EStG und der zugehörigen Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen anerkannt sind. Die Abrechnung der Reisekosten wie: Flugkosten, Bahnkosten (1. Klasse) sowie Mietwagen- und Taxikosten, sowie Übernachtungen und Spesen werden nach Beleg berechnet. Gefahrene Kilometer mit dem Pkw werden mit EUR 0,50 je gefahrenen Kilometer berechnet. Reisezeiten werden mit 50 % der tatsächlichen Dauer berücksichtigt und mit dem vereinbarten Tagessatz abgerechnet.
  4. Im Fall einer kurzfristigen Absage (7 Tage bei Vor-Ort Schulungen und -Workshops bzw. 2 Tage bei Online-Schulungen/-Workshops) durch den Auftraggeber eines bereits terminierten Workshops oder einer Schulung fallen Stornogebühren in Höhe von 50 % des ursprünglich vereinbarten Preises und Reisekosten für bereits gebuchte und nicht stornierbare Reisen an; diese sind gegen Nachweis der HRexcellent GmbH zu erstatten.
  5. Zeit- und Vergütungsprognosen der HRexcellent GmbH in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von der HRexcellent GmbH nicht beeinflusst werden können. Überschreitungen können sich während der Erbringung der Leistung ergeben. Die HRexcellent GmbH wird in diesem Fall den Auftraggeber unverzüglich über die Überschreitung des ursprünglich geschätzten Zeitaufwandes benachrichtigen. Soweit der Auftraggeber eine verbindliche Obergrenze wünscht, muss diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

4. Zahlungbedingungen

  1. Bei der mit der HRexcellent GmbH vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
  2. Der Auftraggeber kommt bei Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens jedoch 14 Tage ab Zugang der Rechnung in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt sind Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu zahlen.
  3. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist jegliche Aufrechnung ausgeschlossen.
  4. Die Dienstleistungen der HRexcellent GmbH, mit einem Auftragsvolumen von über 40.000 EUR, sind jeweils mit 50 % nach Vertragsabschluss und mit 50 % nach Abschluss des Vertrages des Systems fällig; die zweite Rate wird spätestens 12 Monate, unter 50.000 EUR Vertragsvolumen spätestens 6 Monate, nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt. Dienstleistungen, mit einem Auftragsvolumen bis zu einer Höhe von 40.000 EUR, werden als Ganzes nach Beauftragung in Rechnung gestellt.

5. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten.
  2. Hat HRexcellent GmbH die geschuldeten Leistungen erbracht, so teilt sie dies dem Auftraggeber schriftlich mit. Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet.
  3. Wenn HRexcellent GmbH die schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder dieser entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat oder
  4. wenn der Auftraggeber einer Fertigstellungsmitteilung der HRexcellent GmbH gemäß obiger Darstellung nicht unverzüglich, spätestens innerhalb zwei Wochen, mit schriftlicher Begründung widerspricht.
  5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  6. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung bestimmt sich der Vergütungsanspruch der HRexcellent GmbH nach Ziffer 3 dieser Bestimmungen.

6. Haftung

  1. Hinsichtlich der erbrachten Dienstleistungen haftet HRexcellent GmbH für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen. Eine Haftung für einen Erfolg der von HRexcellent GmbH empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn HRexcellent GmbH die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen bzw. Maßnahmen begleitet.
  2. Die HRexcellent GmbH haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Darüber hinaus haftet die HRexcellent GmbH im Fall einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet die HRexcellent GmbH nur bis zur Höhe des typischerweise, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände voraussehbaren Schadens. Aus Sicht der HRexcellent GmbH übersteigt der typischerweise vorhersehbare Schaden regelmäßig nicht die Höhe des vereinbarten Honorars. Sofern keine abweichende Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung der HRexcellent GmbH maximal jedoch auf den Betrag von 50.000 EUR begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigen, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt. Bei Vorhersehbarkeit eines höheren Schadensrisikos ist die HRexcellent GmbH verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei sie ihre Vergütung entsprechend anpassen kann.
  4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der HRexcellent GmbH.
  5. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen HRexcellent GmbH verjähren, soweit sie nach dieser Ziffer 6 beschränkt werden, nach einem Jahr ab Anspruchsentstehung und Kenntnisnahme bzw. Erkennen.
  6. Die Haftung der HRexcellent GmbH entfällt, falls der eingetretene Schaden auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist, der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung der HRexcellent GmbH die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern oder falls der Schaden auf die unsachgemäße Anwendung oder Umsetzung der im Rahmen der Leistungen oder in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen durch den Auftraggeber zurückzuführen ist.

7. Gewährleistung

  1. Sofern nach dem jeweiligen Vertragstyp Gewährleistungsansprüche bestehen sollten, gelten die gesetzlichen Regelungen, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber die Mängel unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber der HRexcellent GmbH angezeigt werden.
  2. Soweit die Leistungen der HRexcellent GmbH nachbesserungsbedürftig und -fähig sind, wird HRexcellent GmbH etwaige von ihr zu vertretende Mängel beseitigen, soweit das mit einem angemessenen Aufwand möglich ist. Die Verjährungsfrist etwaiger Mängelansprüche beträgt ein Jahr nach Leistungserbringung.
  3. Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen zu Ziffer 6 dieser Regelung.

9. Verschwiegenheitspflichten

Die HRexcellent GmbH ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Diese Verpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die der HRexcellent GmbH nachweislich bereits vor ihrer Mitteilung im Rahmen des Vertrages bekannt waren, von ihm nachweislich unabhängig erarbeitet oder anderweitig rechtmäßig erlangt wurden oder die allgemein sind oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag allgemein bekannt werden.

11. Schutzrechte Dritter

Im Falle der Überlassung von Vorlagen, Dokumentenmustern, Zeichnungen, Beschreibungen oder ähnlicher Vorlagen durch den Auftraggeber, ebenso wie im Falle der Kenntnisgabe vertraulicher Informationen, übernimmt der Auftraggeber Gewähr und Haftung dafür, dass die Kenntnisgabe an, bzw. die Bearbeitung durch die HRexcellent GmbH keine Rechte Dritter verletzt.

12. Aufbewahrung von Unterlagen

  1. Der HRexcellent GmbH – im Original – überlassene Dokumente, Zeichnungen, Präsentationen usw. werden von dieser sorgfältig behandelt und verwahrt. Die Rücksendung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und ausschließlich auf dessen Rechnung und Gefahr.
  2. Soweit Objekte i.S.d. vorstehender Regelung zu Ziffer 11, lit. a. lediglich in Form von Kopien oder Ablichtungen überlassen werden; bzw. von der HRexcellent GmbH selbst Kopien oder Ablichtungen dieser Objekte gefertigt werden, besteht ein Rückgaberecht des Auftraggebers nur, soweit dieser dies objektgegenständlich vor Kopienfertigung festgelegt hat.
  3. Eine etwaige Aufbewahrungspflicht der HRexcellent GmbH gegenüber dem Auftraggeber für zurückbehaltene Gegenstände im Sinne obiger Regelungen erlischt spätestens 12 Monate nach Beendigung des Auftrags, soweit gesetzlich zulässig.

13. Datenschutz

Datenschutz entsprechend der DSGVO ist für die HRexcellent GmbH von großer Bedeutung. Etwaige Informationspflichten gemäß Art. 12 ff. DSGVO sind unter https://hrexcellent.de/datenschutz/ unter der Rubrik Datenschutz abrufbar.

14. Schlussbestimmungen

  1. Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der HRexcellent GmbH dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
  2. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen ist der Geschäftssitz der HRexcellent GmbH.
  4. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen gemäß diesen Bedingungen – zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausgeschlossen.
  5. Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen oder Teile dieser Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.